Dann:
Realschulabschluss (oder gleichwertiger Abschluss) und
oder
oder
oder
Abitur und zweijährige soziale Tätigkeit
Über die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse als Voraussetzung für die Ausbildung zum/ zur Heilerziehungspfleger/ in entscheidet das Landesverwaltungsamt.
“Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin” / “Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger”
Der Beginn der Ausbildung erfolgt jährlich im August.
Bei einer Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger bzw. zur Heilerziehungspflegerin kann je nach persönlichen Voraussetzungen in Voll- oder in Teilzeit erfolgen. Dabei sind folgende Unterschiede zu beachten:
In Teilzeit
Sie haben ein Anstellungsverhältnis in einer sozialen Einrichtung und möchten berufsbegleitend einen Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in erlangen. Nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung zu beginnen, die sich über 4 Jahre erstreckt. In dieser Zeit findet der Unterricht an einem Tag pro Woche an der Fachschule in Drübeck statt. In jedem Schuljahr sind zusätzlich 3 Blockwochen vorgesehen.
In Vollzeit
Die Ausbildung erstreckt sich über die Dauer von 2 Jahren.
In dieser Zeit findet der Unterricht an 5 Tagen pro Woche an der Fachschule in Drübeck statt. In jedem Schuljahr ist ein Praktikum zu absolvieren, im 1. Ausbildungsjahr 5 Wochen, im 2. Ausbildungsjahr 10 Wochen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die häufigsten Einsatzmöglichkeiten:
Deutsch/ Kommunikation, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde, Religion oder Ethik, Pädagogik/ Behindertenpädagogik, Psychologie/ Soziologie, Praxis und Methodenlehre, Physiologie/ Anatomie/ Biologie, Psychiatrie/ Neurologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Recht/ Betriebswirtschaft/ Organisation, Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Kinder- und Jugendliteratur, Werken / Gestalten, Musik/ Rhythmik, Bewegungserziehung, Psychomotorik, Spiel sowie Wahlpflichtangebote